Jeder Webseiten-Betreiber, der auf seiner Internetpräsenz personenbezogene Daten erhebt, nutzt, übermittelt oder verarbeitet, muss laut der DSGVO eine Datenschutzerklärung auf seiner Domain zur Verfügung stellen – so steht es im Bußgeldkatalog.
Der Datenschutz ist im Laufe der vergangenen Jahre immer weiter in den Mittelpunkt gerückt und wird von vielen Vereinen und Politikern gefordert. Seit dem Jahre 2016 gilt das Gesetz, das den Datenschutz im Internet regelt und dafür sorgt, dass der Verbraucher mit seinen empfindlichen Daten besser geschützt ist.
Dabei spielt es kein Rolle, ob der Webseiten-Betreiber einen Blog, eine Firmenhomepage oder eine andere Internetpräsenz hat, hierfür braucht er eine Datenschutzerklärung.
Diese Datenschutzerklärung poppt bereits nach den ersten Sekunden auf, die der Leser auf der Webseite ist und der Verbraucher kann sich alle Informationen zu dieser Datenschutzerklärung durchlesen. Dabei stehen für Gewöhnlich zwei Knöpfe zur Auswahl. Ein Knopf, der alle Cookies zulässt (dieser ist meist grün und auffällig gekennzeichnet) und ein zweiter Knopf (eher den Hintergrundfarben entsprechend), bei dem man in seinen Einstellungen nur ausgewählte Cookies gestattet.
Was sind personenbezogene Daten?
Zu den personenbezogenen Daten zählen alle Informationen die für den Leser und Webseitenbesucher wichtig sind und seine Privatsphäre schützen oder auch preisgeben. Dazu gehört der eigene Name, der Nutzername (beispielsweise beim Login), das Passwort, die Anschrift und E-Mailadresse des Nutzers ,die Telefonnummer, das Geburtsdatum, die Kennzeichen vom Auto, Motorrad oder eines anderen Fahrzeuges, die Kreditkartennummer, die Nummer des Ausweises, die Standortdaten, sowie die IP-Adresse und sämtliche Bankdaten.
Diese sensiblen Daten können in den falschen Händen für viel Ärger sorgen. So sind beispielsweise Hacker immer auf der Suche nach Möglichkeiten um an diese und ähnliche persönliche Daten zu kommen, damit sie online im Schutz der Anonymität im Internet die Menschen ausnutzen und ihnen ihr Geld nehmen können. Deswegen ist es für den Verbraucher so wichtig, dass er sich in Sicherheit weiß und davor geschützt ist, dass sensible Daten ausgenutzt oder an Dritte weiter geleitet werden
Wie erstelle ich eine solche Datenschutzerklärung?
Du hast eine Internetadresse auf der du deine Firma, deinen Service, dein Produkt oder dich selbst präsentierst und auf die jeder Mensch im Internet zugreifen kann? Dann benötigst auch du eine Datenschutzerklärung, die du auf der Webseite einbinden musst.
„Aber ich weiß doch gar nicht, wie ich so eine Datenschutzerklärung machen soll!“
Im Grunde kannst du dich an anderen Webseiten orientieren und dir dort Inspiration zu deiner eigenen Datenschutzerklärung holen. Aber wenn du ganz sicher gehen willst, dann ist es beser, wenn du dein Datenschutzerklärung von einem Profi erstellen lässt. Bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung vom Profi, solltest du auf alle Fälle einen Profi wählen, der sich nicht nur mit dem Rechts- und Datenschutz auskennt, sondern im Idealfall auch etwas vom Internet versteht.
Oftmals sind nämlich viele Rechtsanwälte zwar im Generellen mit den Gesetzen und dem Recht in der realen Welt vertraut, aber verstehen nicht den leisesten Hauch vom Internet. Das ist schwierig, wenn so jemand eine rechtssichere Datenschutzerklärung formuliert, die nichts mit dem Internet zu tun hat.
Ebenso sollte die Datenschutzerklärung sich auf die Webseite direkt beziehen, insbesondere wenn durch ein Login oder bei einem Newsletter zusätzliche Daten abgefragt werden. Schließlich soll der Leser merken, dass die Datenschutzerklärung nicht einfach 1 : 1 von einer anderen Internetadresse übernommen wurde, sondern sich jemand Gedanken gemacht hat.
Wie viel kostet das Erstellen einer Datenschutzerklärung?
Es gibt die Möglichkeit eine lange und ausführliche Datenerklärung zu machen, bei der alle Eventualitäten mit eingerechnet sind, aber man kann auch eine kurze Datenschutzerklärung nutzen, bei der alle wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst werden. Eine Datenschutzerklärung ist nicht das, was man unbedingt als günstig bezeichnen würde – allerdings ist es besser diese Datenschutzerkärung zu haben, da man sonst eine Strafe mit hohem Bußgeld zu erwarten hat. Denn diese Datenschutzerklärung ist seit 2016 Pflicht – und wer sich nicht daran hält, kann mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro rechnen.
Wie kann man die Datenschutzerklärung einbinden?
Die Internetbetreiber haben viele Möglichkeiten diese Datenschutzerklärung einzubinden. So haben einige Betreiber ein Pop-up auf ihrer Webseite, bei der der Hintergrund ausgegraut wird und die Information mit der Datenschutzerklärung vorne weg gezeigt wird. Andere handhaben es so, dass am unteren Rand der Webseite ein eingerahmtes Infofenster erscheint, die auf die Datenschutzerklärung hinweist.
Möchtest du sicher gehen, dass der Leser deinen Hinweis zu den Datenschutzerklärungen nicht übersieht, ist die erste Methode die sicherere Methode, da bei der zweiten Variante die Erklärung gerne übersehen wird. Zudem ist es oft so, dass bei dem eingerahmten Infofenster an der unteren Seite oftmals kein Grund besteht die Cookies zu akzeptieren, da die Menschen auch ohne die Bestätigung auf der Webseite surfenkönnen.
Bei einigen Webseiten erscheint dieses Popup direkt , sobald man die Internetadresse aufgerufen hat, bei anderen können ein paar Minuten vergehen, bis man den Hinweis der Datenschutzerklärung erhält. Du kannst selbst entscheiden welche der beiden Optionen dir besser gefallen und du kannst zusätzlich jemanden engagieren, der dieses Pop up für dich einrichtet, solltest du nicht wissen wie das geht.
Was ist deine Meinung zu der DSGVO?
Die Meinung über die DSGVO und der damit verbundenen Datenschutzerkärung ist unter den Menschen sehr gemischt. Es gibt welche, die es nachvollziehen können und akzeptieren, es gibt starke Befürworter für die Datenschutzerklärung und der DSGVO und es gibt Menschen, die das alles für unnötige Bürokratie empfinden.
Uns würde gerne interessieren, was du davon hältst. Wie stehst du dieser Verordnung und dem Umgang mit dem Internet gegenüber? Bist du ein Verfechter der Datenschutzerklärung, bist du eindeutig dagegen oder siehst du sowohl das Für, wie auch das Wider?
Wir möchten gerne mehr von deinen Ansichten erfahren und freuen uns sehr in den Kommentaren von dir zu lesen.
Was käme für dich infrage?
Würdest du deine Datenschutzerklärung lieber von einem Profi machen lassen oder würdest du dich einfach an anderen Webseiten orientieren oder ein vorgefertigtes Standardschreiben nutzen, um es schnellstmöglich hinter dir zu haben? Wir möchten gerne wissen, wie du die Sache siehst, was deine Meinung dazu ist und welche zusätzlichen Informationen du unseren Beitrag ergänzen möchtest.
Wir danken dir für deine Zeit, wünschen dir viel Erfolg und natürlich alles Gute für die Zukunft.