Unter einem Carport versteht man einen überdachten Stellplatz, der entweder an das Haus angebaut ist oder frei auf einem Grundstück steht. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet Autohafen. Erfunden wurde der Carport in den Vereinigten Staaten. Meistens hat er nur ein Flachdach und ist ganz offen. Allerdings können einige Seiten geschlossen sein, aber eben nicht alle, wie bei einer Garage.
Vor- und Nachteile eines Carports
Ein überdachter Stellplatz für das Auto, ist architektonisch nicht besonders aufwendig, im Vergleich zur Garage. Dadurch kostet solch ein Stellplatz auch weitaus weniger. Sie können einen überdachten Stellplatz selbst bauen, indem Sie sich einen Bausatz kaufen oder sich das Carport fertig liefern lassen. Maßanfertigungen sind kein Problem. Für Ihr Auto ist es gut, wenn es unter einem Dach steht. Die kalte und feuchte Witterung können dem Auto nicht allzu viel schaden. Hagelschäden werden durch eine offene Garage praktisch verhindert. Nahe an der Hausmauer angebaut, verhindert ein Carport das Vereisen der Scheiben bei Minusgraden. Abgase, die gesundheitsschädlich sind, verflüchtigen sich schneller. Feuchtigkeit im Auto und auf dem Lack, trocknen schneller ab. Das Flachdach kann mit Sonnenkollektoren bestückt werden und so zur Erzeugung von Energie genutzt werden. Der Nachteil eines Carports ist der unzureichende Schutz gegen Diebstahl und Beschädigungen. Tiere wie Marder oder Waschbären, haben freien Zugang zu den Kabeln des Autos.
Materialien aus denen ein Carport bestehen kann
Als Materialien eignen sich Holz, Aluminium Stahl oder Kunststoff. Meistens wird die offene Garage mit einem Flachdach versehen. Moderne und aufwendigere Ausführungen haben ein Sattel- oder Walmdach. Die Dachbedeckung selbst besteht oft aus Trapez- oder Wellblech. Hier kann der Bauherr seine eigenen Wünsche anbringen.
Ist eine Baugenehmigung Vorschrift?
Auch für den Bau eines überdachten Stellplatzes ist eine Baugenehmigung vorgeschrieben. Allerdings ist es recht einfach diese zu erhalten. Ein Flächenfundament ist nicht notwendig, lediglich Punkt- oder Linienfundamente werden benötigt. Welche Vorschriften hier gelten, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wer aber das Flachdach als Terrasse oder Balkon nutzen möchte, muss sich das genehmigen lassen.